Start Presse Wenn Riester-Verträge vererbt werden
24 | 05 | 2012
WebFwDienste
Hauptmenü
Vergleiche für Versicherungen                          und Finanzen
Versicherungs-News
Wir haben 395 Gäste online
Wenn Riester-Verträge vererbt werden Drucken E-Mail
(0 Bewertungen, Durchschnitt 0 von 5)
News - Pressespiegel
Freitag, den 15. Mai 2009 um 08:52 Uhr

Wenn Riester-Verträge vererbt werden (RP Online)

Die gesetzliche Rente wird im Alter künftig vielen Menschen nicht mehr reichen. Deshalb gibt der Staat dem privaten Vorsorgesparer Anreize über die Riester-Förderung. Wenn der Anleger vor Ablauf des Vertrags stirbt, können Riester-Verträge zwar vererbt werden. Die staatlichen Zulagen und die Steuerersparnisse bleiben allerdings nur Ehepartnern erhalten. Ist kein Ehepartner mehr da und es erbt jemand anderes, verfällt die Förderung nachträglich ...

Artikel lesen