| Wenn Riester-Verträge vererbt werden |
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| News - Pressespiegel |
| Freitag, den 15. Mai 2009 um 08:52 Uhr |
Wenn Riester-Verträge vererbt werden (RP Online)Die gesetzliche Rente wird im Alter künftig vielen Menschen nicht mehr reichen. Deshalb gibt der Staat dem privaten Vorsorgesparer Anreize über die Riester-Förderung. Wenn der Anleger vor Ablauf des Vertrags stirbt, können Riester-Verträge zwar vererbt werden. Die staatlichen Zulagen und die Steuerersparnisse bleiben allerdings nur Ehepartnern erhalten. Ist kein Ehepartner mehr da und es erbt jemand anderes, verfällt die Förderung nachträglich ... |
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