| Kasko schützt bei Unfall auch nichteheliche Partner |
|
|
| News - Pressespiegel |
| Freitag, den 08. Mai 2009 um 10:01 Uhr |
Kasko schützt bei Unfall auch nichteheliche Partner (Handelsblatt)Aktuelle Rechtspechung: Auch Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind gegen Regressforderungen der Kaskoversicherung geschützt. Das habe der Bundesgerichtshof klargestellt, teilt die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein mit ... |
Kommentar schreiben


