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Kasko schützt bei Unfall auch nichteheliche Partner Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Freitag, den 08. Mai 2009 um 10:01 Uhr

Kasko schützt bei Unfall auch nichteheliche Partner (Handelsblatt)

Aktuelle Rechtspechung: Auch Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind gegen Regressforderungen der Kaskoversicherung geschützt. Das habe der Bundesgerichtshof klargestellt, teilt die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein mit ...

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