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Hilfe auf Kinderspielplatz kann als Arbeitsunfall versichert sein Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Freitag, den 08. Mai 2009 um 09:19 Uhr

Hilfe auf Kinderspielplatz kann als Arbeitsunfall versichert sein (Anwalt.de)

Rechtsgebiet: Sozialrecht
Wer auf einem Spielplatz in Absprache mit der Mutter einem Kind hilft und sich dabei verletzt, kann unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Das hat das Landessozialgericht (LSG NRW) in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden und damit eine Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf bestätigt ...

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