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News - Pressespiegel
Donnerstag, den 07. Mai 2009 um 08:15 Uhr

Zu spät geheiratet? - Witwenrente auch nach kurzer Ehe (Anwalt.de)

Rechtsgebiete: Rentenversicherungsrecht, Sozialrecht
Sinn der Witwenrente ist es, den allein bleibenden Ehepartner abzusichern und den Ausfall des Unterhalts abzumildern. Das gilt nicht in dem Fall, wenn die Ehepartner nur wegen der Alterssicherung heiraten. Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem am 05.05.2009 verkündeten Urteil erstmals die seit 2002 geltenden gesetzlichen Regelungen für rechtmäßig erklärt ...

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