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News - Pressespiegel
Mittwoch, den 06. Mai 2009 um 09:14 Uhr

BGH: Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft vor Rückgriff des Kaskoversicherers geschützt (Versicherungsmagazin)

Wer mit Kraftfahrzeugen eines Dritten fährt, tut gut daran, auf dem Bestehen einer Vollkaskoversicherung zu achten. Denn dann muss er bei einem selbst verschuldeten Unfall den Schaden am Fahrzeug nicht selbst berappen. Hierauf weist die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Allerdings könne der Kaskoversicherer im Falle grober Fahrlässigkeit auf den Fahrer zurückgreifen ...

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