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Kaskoversicherung: Nicht eheliche Lebenspartner nicht regresspflichtig Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Donnerstag, den 30. April 2009 um 06:47 Uhr

Kaskoversicherung: Nicht eheliche Lebenspartner nicht regresspflichtig (LexisNexis)

Wer als Lebensgefährte eines Versicherungsnehmers dessen Pkw bei einem Verkehrsunfall beschädigt, kann vom Kfz-Kaskoversicherer nach Schadenregulierung nicht persönlich in Regress genommen werden - jedenfalls dann nicht, wenn er in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft mit dem Versicherten zusammenlebt ...

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