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Kfz-Versicherung: Versicherung muss bei Unfall mit totem Tier zahlen Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Mittwoch, den 22. April 2009 um 07:56 Uhr

Kfz-Versicherung: Versicherung muss bei Unfall mit totem Tier zahlen (Focus Online)

Bei einem Wildunfällen muss die Teilkaskoversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen.
Bei einem Wildunfall bezahlt in der Regel die Kaskoversicherung. Doch wer kommt für den Schaden auf, wenn das Wild bereits vor dem Unfall tot ist? Das gilt nicht nur bei dem Zusammenstoß mit Wild, während dieses die Straße kreuzt. Das gilt auch beim Überfahren eines bereits toten Tieres, das auf der Straße liegt ...

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