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News - Pressespiegel
Samstag, den 18. April 2009 um 13:34 Uhr

Versicherung kann Leistung nicht zurückfordern (Aachener Zeitung)

Eine Kaskoversicherung kann überhöhte Leistungen nicht ohne weiteres zurückfordern, wenn sie sich verrechnet hat. Das berichtet die Fachzeitschrift «NJW- Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt ...

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