| Versicherung kann Leistung nicht zurückfordern |
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| News - Pressespiegel |
| Samstag, den 18. April 2009 um 13:34 Uhr |
Versicherung kann Leistung nicht zurückfordern (Aachener Zeitung)Eine Kaskoversicherung kann überhöhte Leistungen nicht ohne weiteres zurückfordern, wenn sie sich verrechnet hat. Das berichtet die Fachzeitschrift «NJW- Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt ... |
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