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Sachverständigenkosten muss die gegnerische Haftpflichtversicherung tragen Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Donnerstag, den 16. April 2009 um 08:45 Uhr

Verkehrsunfallschadenregulierung: Sachverständigenkosten und merkantiler Minderwert (Anwalt.de)

Rechtsgebiete: Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht
Die Sachverständigenkosten eines durch den Geschädigten beauftragten Sachverständigen muss die gegnerische Haftpflichtversicherung - trotz Ankündigung der Hinzuziehung eines eigenen Sachverständigen - tragen. Zudem ist die nach der Reparatur verbleibende Wertminderung auch zu erstatten ...

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