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News - Pressespiegel
Sonntag, den 12. April 2009 um 08:13 Uhr

Auch alte Versicherungsverträge sind kündbar (Handelsblatt)

Nach neuer Gesetzeslage dürfen Rechtsschutz-, Haftpflicht- und Sachversicherungen nur noch für maximal drei Jahre abgeschlossen werden. Danach müssen die Verträge jährlich kündbar sein. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz können auch ältere Verträge vorzeitig gekündigt werden, wenn sie bereits drei Jahre bestehen ...

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