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Wohngebäudeversicherung: Wer Leerstand verschweigt, handelt arglistig Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Dienstag, den 07. April 2009 um 18:25 Uhr

Wohngebäudeversicherung: Wer Leerstand verschweigt, handelt arglistig (Haufe)

Wer im Versicherungsantrag unrichtige Angaben macht, riskiert die Anfechtung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer wegen arglistiger Täuschung ...

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