| Wohngebäudeversicherung: Wer Leerstand verschweigt, handelt arglistig |
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| News - Pressespiegel |
| Dienstag, den 07. April 2009 um 18:25 Uhr |
Wohngebäudeversicherung: Wer Leerstand verschweigt, handelt arglistig (Haufe)Wer im Versicherungsantrag unrichtige Angaben macht, riskiert die Anfechtung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer wegen arglistiger Täuschung ... |
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