Start Presse Massives Ausbremsen nicht immer gleichbedeutend mit Nötigung
23 | 05 | 2012
WebFwDienste
Hauptmenü
Vergleiche für Versicherungen                          und Finanzen
Versicherungs-News
Wir haben 59 Gäste online
Massives Ausbremsen nicht immer gleichbedeutend mit Nötigung Drucken E-Mail
(0 Bewertungen, Durchschnitt 0 von 5)
News - Pressespiegel
Montag, den 06. April 2009 um 14:04 Uhr

Massives Ausbremsen nicht immer gleichbedeutend mit Nötigung (Anwalt.de)

Rechtsgebiete: Verkehrsrecht, Strafrecht
Wenn der Vordermann heftig auf die Bremse tritt kochen die Emotionen schnell hoch. Für den Fahrer des nachfolgenden PKW ist das häufig ein Grund zur Anzeige. Es kommt zu einem Strafverfahren wegen Nötigung. Für die Verfolgungsbehörden ist das meist ein klarer Fall. Dem Ausbremser drohen neben einer empfindlichen Geldstrafe und fünf Punkten in Flensburg auch bis zu drei Monate Fahrverbot. Doch die Gerichte müssen das differenzierter sehen ...

Artikel lesen