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Altersvorsorge: „Riester-Rente“ soll nicht nur im Inland gelten Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Dienstag, den 31. März 2009 um 21:05 Uhr

Altersvorsorge: „Riester-Rente“ soll nicht nur im Inland gelten (FAZ)

Deutschland muss einige Beschränkungen der „Riester-Rente“ auf Personen mit Wohnsitz im Inland möglicherweise aufheben. Dazu zählt unter anderem die Regelung, dass Rentner, die ins Ausland ziehen, die staatliche Förderung zurückzahlen müssen. Der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Ján Mazák, hat die Vorgaben am Dienstag in Luxemburg als unzulässig eingestuft ...

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