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Falsche Angaben über den Unfallort können zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen! Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Mittwoch, den 25. März 2009 um 08:56 Uhr

Falsche Angaben über den Unfallort können zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen! (Anwalt.de)

Rechtsgebiete: Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht
Falschangaben des Versicherungsnehmers über den Unfallort können aufgrund Verletzung der Aufklärungsobliegenheit zur Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung führen – auch wenn im Nachhinein eine Richtigstellung durch den Versicherten erfolgt ...

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