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Unrichtige Angaben in der Schadensmeldung: Korrektur zwecklos? Drucken E-Mail
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News - Pressespiegel
Montag, den 23. März 2009 um 11:37 Uhr

Unrichtige Angaben in der Schadensmeldung: Korrektur zwecklos? (Haufe)

Macht ein Versicherter in der Schadensanzeige gegenüber der Versicherung vorsätzlich unrichtige Angaben, die für die Entscheidung der Versicherung über ihre Eintrittspflicht relevant sind, verliert er den kompletten Versicherungsschutz ...

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