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Dienstag, den 07. Oktober 2008 um 11:08 Uhr
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Kündigung von Versicherungsverträgen

Möchten Sie Ihren Versicherungsvertrag kündigen, weil Ihr Versicherer Sie langfristig an einen überteuerten Tarif gebunden hat oder Sie bei einem anderen Versicherer für die gleiche Versicherungsleistung zwei- oder dreimal weniger zahlen müssen?

Die notwendigen Informationen, insbesondere zu Ihrem Kündigungs- beziehungsweise Widerrufsrecht bei langfristigen Versicherungsverträgen, erhalten Sie hier.

Hinweis Wichtig: Schicken Sie Ihre Kündigung immer per Einschreiben mit Rückschein. Denn nur so können Sie nachweisen, wann das Kündigungsschreiben bei Ihrem Versicherer eingegangen ist. Beachten Sie auch, dass das Versicherungsjahr nicht immer dem Kalenderjahr entspricht. Das Beginn- beziehungsweise Ablaufdatum können Sie Ihrem Versicherungsschein (Police) entnehmen.

 

 



 
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