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BGB, HGB und Nebengesetze Drucken E-Mail
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Montag, den 06. Oktober 2008 um 14:56 Uhr

BGB, HGB und Nebengesetze

Grundsätzlich gilt: Spezielles Recht gilt vor allgemeinem Recht. So weit das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) keine Sonderregelungen enthält gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), zum Beispiel über die Wirksamkeit von Verträgen, Fristen und Vertragserfüllung, sowie die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).

Ansonsten sind im BGB nur wenige versicherungstechnische Bestimmungen enthalten, wie die Auslegungsregeln bei Lebensversicherungs- und Leibrentenverträgen (§ 330), die Leistungen nach einem Todesfall (§ 331) oder der Nießbrauch an der Versicherungsforderung (§ 1046).

Die Rechtsvorschriften für Kaufleute und die besonderen Vorschriften über Handelsgeschäfte sind im Handelsgesetzbuch (HGB) aufgeführt. Tritt der Versicherer in der Rechtsform einer AG oder eines größeren Versicherungsvereins a.G. auf, so greifen die Vorschriften des HGB.

 

Den vollen Wortlaut der Gesetze finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz:

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB
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Handelsgesetzbuch - HGB
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