| Beendigung eines Versicherungsvertrags |
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| Dienstag, den 07. Oktober 2008 um 10:26 Uhr |
Die Beendigung / Kündigung eines VersicherungsvertragsBei Abschluss eines Versicherungsvertrags wird in aller Regel auch eine Laufzeit vereinbart. Bei kurzfristigen Verträgen mit Laufzeiten unter einem Jahr endet der Vertrag und somit der Versicherungsschutz zum vereinbarten Ablaufdatum. Auch Verträge mit Laufzeiten von einem Jahr und darüber können bereits ausdrücklich auf eine bestimmte Laufzeit befristet sein. In der Regel enthalten längerfristige Verträge in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) eine Verlängerungsklausel, die besagt, dass das Versicherungsverhältnis stillschweigend als verlängert gilt, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist vor Ablauf gekündigt wird. Das VVG schreibt hier zwingend eine Einschränkung der Verlängerung auf ein Jahr vor und verhindert somit überlange Bindungen.
Neben der ordentlichen Kündigung sind Sie aber auch der Versicherer in bestimmten Fällen zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht liegt beispielsweise dann vor, wenn der Versicherer ohne Verbesserung des Versicherungsschutzes die Prämie erhöht. Hier können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen. Bei den Sach- und Haftpflichtversicherungen besteht im Schadenfall sowohl für Sie als auch für den Versicherer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses ist innerhalb eines Monats nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen auszuüben. Damit Sie eine Anschlussversicherung suchen können, hat der Versicherer hier eine Frist von einem Monat zu gewähren. Ihnen ist die Fristsetzung freigestellt. In der Regel sollten Sie hier das Ende der Versicherungsperiode wählen, da ein Anspruch auf Prämienrückerstattung nicht besteht. Bei einer Kündigung durch den Versicherer vor Ablauf der Versicherungsperiode hat dieser jedoch zu viel geleistete Prämien rückzuerstatten.
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Beendigung eines Versicherungsvertrags


Erfolgt die Kündigung fristgerecht, darf diese in der Regel nicht von einer Beendigung abhängig gemacht werden. Zulässig ist jedoch eine vorsorgliche Kündigung zum Zwecke der Vertragsänderung. Beispielsweise dürfen Sie die Herabsetzung der Prämie fordern und gleichzeitig die Kündigung aussprechen, falls der Versicherer der Prämienerniedrigung nicht zustimmt.