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Freitag, den 12. September 2008 um 09:41 Uhr
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Hartz-Reformen

Vor der Bundestagswahl 2002 wurde der VW-Personalvorstand Peter Hartz von Bundeskanzler Schröder beauftragt, ein Konzept gegen die Massenarbeitslosigkeit (Hartzkonzept) zu entwickeln. Die damalige rot-grüne Koalition hat auf Grundlage dieser Vorschläge vier "Gesetze für moderne Dienstleistungen" erarbeitet, kurz Harz I bis IV genannt.

Die ersten beiden Gesetze sind seit dem 01.01.2003 in Kraft. Hartz I soll die Arbeitslosigkeit durch eine Ausweitung der Zeitarbeit unter Einrichtung von Personal-Service-Agenturen (PSA) bekämpfen. Hartz II dient der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Insbesondere die Mini-Jobs, bei denen die Grenze von 325 auf 400 Euro monatlich angehoben wurde, haben sich zum erfolgreichen Arbeitsmarktinstrument entwickelt. Als weiteres Instrument zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wurden die Pauschalabgaben bei Dienstleistungen im Haushalt auf 12 Prozent reduziert. Zudem sind Haushaltsdienstleistungen jetzt steuerlich absetzbar. Arbeitslose, die sich selbstständig machen, erhalten als Ich-AG Zuschüsse. Zurzeit haben bereits 150.000 davon Gebrauch gemacht. Hartz III ist seit dem 01.01.2004 in Kraft und ordnet den Umbau der Bundesagentur für Arbeit (BA) an, die schlanker organisiert und Arbeitslose effizienter vermitteln soll.

 

 



 
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