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Alterseinkünftegesetz Drucken E-Mail
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Freitag, den 12. September 2008 um 10:23 Uhr
Beitragsseiten
Alterseinkünftegesetz
Änderungen bei den gesetzlichen Renten
Besteuerung der gesetzlichen Rente nach neuem Recht ab 2005 (Rentenphase)
Änderungen bei privaten Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie Todesfallversicherungen
Änderungen bei Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden
Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen werden
Änderungen bei der Riester-Rente
Neue förderfähige private Rentenversicherung (Basis-Rente, Rürup-Rente)
Änderungen bei der Direktversicherung
Änderung bei der Risikolebensversicherung
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Alterseinkünftegesetz

Der Bundesrat stimmte am 11. Juni 2004 dem vom Bundestag am 28. Mai beschlossenen Alterseinkünftegesetz (AEG) zu. Der Gesetzgeber reagierte damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. März 2002, in dem die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung als unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes festgestellt wurde.

Mit dem Alterseinkünftegesetz, das zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, beginnt die so genannte nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet: Aufwendungen (Beiträge)zum Aufbau einer Altersvorsorge bleiben bis zu einem festgelegten Höchstbetrag steuerfrei und werden erst bei Auszahlung der Altersbezüge (Renten) steuerpflichtig. Die nachgelagerte Besteuerung wird schrittweise über einen Zeitraum von 35 Jahren eingeführt und wirkt dabei faktisch als Steuersenkungsprogramm. Durch die zunehmende Steuerfreistellung der Altersvorsorge, niedrigere Steuersätze und einen höheren Grundfreibetrag bleibt den Erwerbstätigen mehr Geld in der Tasche. So soll die Entlastung in 2005 bereits bei über 1 Mrd. Euro liegen.

Rentner werden wohl stärker belastet. Der Durchschnittsrentner aber wird 2005 auch nach neuem Recht keine Steuern zahlen müssen. Es wird vor allem diejenigen mit erheblichen zusätzlichen Einkünften beispielsweise aus Vermietung, Verpachtung oder sonstigen Kapitaleinkünften treffen. Der Anteil der steuerbelasteten Rentner wird nach neuem Recht von derzeit 2 Mio. auf ca. 3,3 Mio. steigen.

 

 



 
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