| Wechsel der Kfz-Versicherung zu günstigerem Anbieter auch nach dem 30. November möglich |
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| News - Branchennews |
| Montag, den 01. Dezember 2008 um 14:00 Uhr |
Wechsel der Kfz-Versicherung zu günstigerem Anbieter auch nach dem 30. November möglich
Für Versicherungsnehmer, die verpasst haben ihre Kfz-Versicherung bis zum 30. November ordentlich zu kündigen, besteht eine zweite Chance: In über 80 Prozent der Fälle kann der Versicherte von seinem außerordentlichen (Sonder-) Kündigungsrecht Gebrauch machen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Sonderkündigung bei Erhöhung der Beiträge
Außerordentlich gekündigt werden kann grundsätzlich, wenn die eigene Versicherung die Beiträge in der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung anhebt. Nach Erhalt der (höheren) Rechnung hat der Versicherte einen Monat Zeit zu reagieren, um zu einem billigeren Anbieter zu wechseln. |



