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Frist vorbei: Kfz-Sonderkündigungsrecht nutzen Auch nach dem 30.11. kann die Versicherung gewechselt werden Drucken E-Mail
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News - Branchennews
Mittwoch, den 26. November 2008 um 11:38 Uhr

Frist vorbei: Kfz-Sonderkündigungsrecht nutzen

Auch nach dem 30.11. kann die Versicherung gewechselt werden


Augsburg (ots) - Wer die Kfz-Versicherung wechseln will, muss seine Police in den meisten Fällen bis zum 30. November kündigen, damit am 1. Januar 2009 ein neuer Versicherungsvertrag beginnen kann. Ist die Frist abgelaufen, müssen Kfz-Halter ein weiteres Jahr ausharren. 

"Eine Chance, doch noch zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln, besteht auch nach dem 30.11.", so Wolfgang Schütz, Vorstandsmitglied des Vergleichsportals Aspect Online. Ein Sonderkündigungsrecht steht jedem zu, dessen Versicherung die Beiträge erhöht oder die Vertragsbedingungen ändert. 

Wichtig ist dabei, auf Post vom aktuellen Versicherungsunternehmen zu achten. Denn ab Zustellung der Mitteilung über eine Beitrags- oder Vertragsänderung läuft das Sonderkündigungsrecht einen Monat. Alles Wichtige zum Versicherungswechsel finden Sie online unter www.aspect-online.de. Das Angebot wird durch eine exklusive Preisgarantie und einen Vergleich der Versicherungsleistungen im Schadensfall ergänzt. 

Mit dem Vergleichsrechner auf www.aspect-online.de finden Versicherte sofort die günstigsten Angebote aus 145 Tarifen und können dabei 500 Euro und mehr sparen.

 
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