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Bringt die neue Rabattstaffelung 2012 niedrigere Beiträge in der Kfz-Versicherung Drucken E-Mail
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News - Branchennews
Donnerstag, den 15. September 2011 um 09:05 Uhr

Bringt die neue Rabattstaffelung 2012 niedrigere Beiträge in der Kfz-Versicherung

Die aktuelle Staffelung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Versicherung besteht seit nunmehr zehn Jahren. Wie der GDV bekannt gab, soll diese ab dem kommenden Jahr 2012 durch eine neue abgewandelte SF-Staffelung ersetzt werden. Die den SF-Klassen zugeordneten Rabatte wurden so angelegt, dass insbesondere Fahranfänger als auch langjährig unfallfrei fahrende Autofahrer belohnt werden. Ein echter Anfänger musste bislang mit einem Beitragsatz von 230 % starten, die neue Staffel sieht einen Beitragssatz von nur noch 95 % vor. Auch bei den üblichen Zweitwagen-, Ehe-/Lebenspartner-, Eltern-Kind- und Führerscheinregelungen bei Pkw sinkt der Rabatt in der SF-Klasse ½ von bisherigen 140 % auf 75 %. Versicherungsnehmer, die bereits seit 25 Jahren und länger unfallfrei fahren, werden ebenfalls profitieren.

Durch die Verlängerung der Staffelung von 25 auf nunmehr 35 schadenfreie Jahre, sinkt der Beitragssatz von maximal 30 Prozent auf 20 Prozent. Wechselwillige Kunden sollten sich daher schon vorab bei ihrem jetzigen Versicherer nach dem einem Vertrag zugrunde liegenden Rabattgrundjahr (RGJ) informieren. Denn nur über das Rabattgrundjahr lassen sich die schadenfreien Jahre und damit die korrekte SF-Klasse ermitteln. Aufgrund der bisherigen Deckelung auf die SF 25, kann der ab 2012 mit neuen Versicherungsbedingungen geltende Schadenfreiheitsrabatt wesentlich höher sein. Weist der Pkw-Vertrag beispielsweise das Rabattgrundjahr 1980 aus, ergibt sich darauf für 2012 die SF-Klasse 2012 – 1980 = 32, der Beitragssatz reduziert sich somit von 30 auf 22 Prozent.

Welche Versicherer die neue Rabattstaffel für ihre 2012er-Tarife nutzen, steht noch nicht fest. Viele Autoversicherer wollen erst einmal abwarten, lediglich von der Allianz und der HUK-Coburg ist bekannt, dass sie mit ihrer neuen Tarifgeneration 2012 die neue SF-Staffel umsetzen werden. Altverträge sind von der Umstellung natürlich nicht betroffen, für Sie gilt weiterhin die alte Staffelung.

Die voraussichtliche neue SF-Staffelung für Pkw-Verträge 2012:

 

 

neu ab 2012

 

die bisherige Regelung

 

KH

VK

 

KH

VK

Klasse

Beitragssatz in %

   

Beitragssatz in %

 

SF 35

20

20

     

SF 34

21

21

     

SF 33

21

22

     

SF 32

22

22

     

SF 31

22

22

     

SF 30

22

23

     

SF 29

23

23

     

SF 28

23

23

     

SF 27

23

24

     

SF 26

24

24

     

SF 25

24

25

 

30

30

SF 24

25

25

 

30

30

SF 23

25

25

 

30

30

SF 22

26

26

 

30

35

SF 21

26

26

 

35

35

SF 20

27

27

 

35

35

SF 19

27

28

 

35

35

SF 18

28

28

 

35

35

SF 17

29

29

 

35

40

SF 16

30

30

 

35

40

SF 15

30

30

 

40

40

SF 14

31

31

 

40

40

SF 13

32

32

 

40

45

SF 12

33

33

 

40

45

SF 11

35

34

 

45

45

SF 10

36

35

 

45

50

SF  9

37

37

 

45

50

SF  8

39

38

 

50

55

SF  7

41

39

 

50

60

SF  6

43

41

 

55

60

SF  5

45

43

 

55

65

SF  4

48

45

 

60

70

SF  3

51

47

 

70

80

SF  2

55

50

 

85

85

SF  1

60

53

 

100

100

SF  ½

75

55

 

140

115

S

85

   

155

 

SF  0

95

60

 

230

125

M

135

85

 

245

160

 

Ob eine Umstellung auf den neuen Tarif lohnt, sollte jeder für sich durch einen Versicherungsvergleich ermitteln. Denn obwohl sich die Beitragssätze ändern, wird der Grundbeitrag natürlich auch angepasst. Lohnt sich der Umstieg nicht, bleibt man in seinem alten Vertrag.

Zu beachten ist zudem, dass sich gleichzeitig auch die Rückstufungstabellen ändern. Eine Rückstufung passiert immer dann, nachdem der Versicherer einen Schaden reguliert hat. Der bei vielen Kfz-Versicherern übliche Rabattretter wird wohl entfallen. Hiermit werden Versicherungsnehmer, die in der SF-Klasse 25 eingestuft sind und einen Schaden verursachen, vor einer Beitragserhöhung im Folgejahr geschützt. Es wird zwar eine Rückstufung vorgenommen, in der Haftpflicht beispielsweise von der SF 25 in die SF 22, der Beitragsatz bleibt aber konstant bei 30 %. In den neuen Tarifen könnte eine Rückstufung von der SF 35 mit einem Beitragssatz von 20 % in die SF 20 mit 27 % Beitragssatz erfolgen.

Zu empfehlen wäre dann die von einigen Autoversicherern angebotene Zusatzoption des Rabattschutzes, mit in den Vertrag einzubeziehen. Durch Zukauf hätte man somit tatsächlich ein Schaden im Versicherungsjahr „frei“, eine Rückstufung würde nicht vorgenommen.

 
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