| Riester: Bund holt eine halbe Milliarde an Zulagen zurück |
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| News - Branchennews |
| Dienstag, den 12. April 2011 um 10:12 Uhr |
Riester: Bund holt eine halbe Milliarde an Zulagen zurückWie das Wirtschaftsmagazin des Bayerischen Rundfunks „Geld und Leben“ ermittelte, holt sich der Bund zu Unrecht ausgezahlte staatliche Zuschüsse zur Riester-Rente zurück. Betroffen sind circa 1,5 Millionen Riester-Sparer und insgesamt etwa eine halbe Milliarde Euro an Zulagen. Durch die Vernetzung mit der Rentenversicherung, der Familienkasse und dem Finanzamt, stehen der Zulagenstelle die erforderlichen Informationen zur Verfügung, um festzustellen, ob die Voraussetzungen zum Erhalt der Zulagen ganz, teilweise oder nicht (mehr) bestehen. Wie der BR aufklärte, greift die Zulagenstelle dabei direkt auf das Riester-Konto zu, und bucht zu viel gezahlte Zuschüsse ohne Vorwarnung zurück. Vorsorge über einen Riester-Vertrag zu betreiben, lohnt sich für fast jeden, und dies insbesondere wegen der staatlichen Zulage. Doch sind die Förderbedingungen viel zu kompliziert. Diese Kritik wird bereits seit Jahren von Verbraucherschützern geübt, die bemängeln, dass die Sparer mit den komplexen Vorschriften allein gelassen würden. Auch die jetzige Aktion der Rückbuchung ohne Vorwarnung bleibt nicht ohne Rüffel, denn die staatlich geforderte Eigenvorsorge sollte besser unterstützt und die Vorsorgewilligen „durch ruppiges Vorgehen“ nicht verärgert werden. Zulagenantrag überprüfenNach Angaben der Zulagenbehörde sind die Gründe für die Rückforderungen selbst für die Anbieter schwer nachzuvollziehen. Jegliche Veränderung, beispielsweise die Geburt eines Kindes, können dazu führen, das Zulagen gestrichen werden. Die Betroffenen sind meist überfordert und wissen nichts von den Feinheiten unseres Sozialsystems. Zieht jemand zum Beispiel in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Familienkasse, merkt er möglicherweise gar nicht, dass ihm eine andere Kindergeldnummer zugeteilt wurde. Aber die Zulagenprüfer wissen dies, und nehmen keine Rücksicht, sie buchen die Zulagen einfach zurück. Auch die Zahlung des Eigenbeitrags in korrekter Höhe ist wichtig und sollte regelmäßig überprüft werden. Auch in diesem Fall können Zuschüsse teilweise zurückgefordert werden. Denn das Gesetz besagt: „Erkennt die Behörde nachträglich, dass der Zulageanspruch ganz oder teilweise nicht besteht oder weggefallen ist, so hat sie zu Unrecht gutgeschriebene oder ausgezahlte Zulagen zurückzufordern und dies dem Anbieter durch Datensatz mitzuteilen. Bei bestehendem Vertragsverhältnis hat der Anbieter das Konto zu belasten.“ Ein Information erhält der ahnungslose Vorsorgesparer jedoch nicht. Aufgrund der aktuellen Prüfungspraxis jeder seine Daten nochmals genauestens kontrollieren. Die Rückforderung von Zulagen bei der Behörde ist nämlich in einigen Fällen nachträglich möglich. Hierzu muss der Riester-Sparer über seinen Anbieter mit einem Festsetzungsantrag und einer Stellungnahme des Anbieters, die staatlichen Zuschüsse wieder einfordern. Vorausgesetzt der Sparer bemerkt die Rückforderung bei der verbindlichen Jahresabrechnung und stellt den Festsetzungsantrag innerhalb eines Jahres. Aber: Eine Nachzahlung von Eigenbeiträgen ist nicht möglich. Wer dies unterlassen hat, geht leer aus. Riester-Sparer und jene, die es werden wollen, sind auf die Unterstützung des Anbieters angewiesen. Verbraucherschützer fordern hier transparente und verständliche Informationen von den Unternehmen und eine Hilfe beim Ausfüllen der Zulagen- und Festsetzungsanträge. Voraussetzungen zum Erhalt der Riester-Zulagen
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