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Kfz-Haftpflicht: Versicherung muss Neupreis für zerstörte Brille zahlen Drucken E-Mail
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News - Branchennews
Freitag, den 08. April 2011 um 07:06 Uhr

Kfz-Haftpflicht: Versicherung muss Neupreis für zerstörte Brille zahlen

Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Münster, muss eine Brille, die bei einem Unfall zerstört wurde, durch ein entsprechendes neues Modell ersetzt werden. Im vorliegenden Fall wurde dem Geschädigten bei einem Verkehrsunfall die 5 Jahre alte Brille zerstört. Er erwarb eine vergleichbare neue zum Neupreis von 700 Euro. Die eingereichte Rechnung wollte die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung jedoch nur zum Teil ersetzen.

Nach dem Urteil des Landgerichts Münster darf der Versicherer keinen Abzug „neu für alt“ vornehmen und muss dem Geschädigten die vollen 700 Euro zahlen, anstatt der angebotenen 300 Euro. Zur Begründung gab das Gericht an, das eine Brille zwar mit der Zeit abnutze, es jedoch keinen Markt für gebrauchte Brillen gibt. Da der Geschädigte aber sofortigen Ersatz benötigt, muss er eine neue Brille kaufen, die der Versicherer in vollen Höhe ersetzen muss.

 
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