| Berufsunfähigkeitsabsicherung – Eine Versicherung, die jeder haben sollte |
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| News - Branchennews |
| Donnerstag, den 31. März 2011 um 13:30 Uhr |
Berufsunfähigkeitsabsicherung – Eine Versicherung, die jeder haben sollteFür die Verbraucherschützer steht fest, die private Berufsunfähigkeitsversicherung gehört neben der privaten Haftpflicht zu den wichtigsten Versicherung überhaupt. Denn die gesetzlichen Leistungen sind, insbesondere für Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, unzureichend. Die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente wird nach dem noch vorhandenen Leistungsvermögen bemessen. Die volle Rente gibt es nur dann, wenn der Erwerbsunfähige keine drei Stunden täglich mehr arbeiten kann. Die Sozialversicherungsträger gehen dabei jedoch nicht vom erlernten bzw. tatsächlich ausgeübten Beruf aus, sondern von irgendeiner Beschäftigung. Die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es, wenn zwischen drei und sechs Stunden täglich gearbeitet werden kann und gar nichts gibt es, wenn der Berufsunfähige täglich 6 Stunden und mehr irgendeiner Arbeit nachgehen kann. Aber auch, wer in den Genuss der vollen Rente kommt, erhält im Durschnitt nur etwa 750 Euro. Jeder Arbeitnehmer sollte sich gegen Berufsunfähigkeit absichern und zwar, je früher, desto besser, ebenso Beamte, mit Einschluss der Dienstunfähigkeit, aber auch Auszubildende, Studenten, Haufrauen oder -männer. Entscheidend ist der frühzeitige Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung, zum einen ist die Ablehnungsquote aufgrund fehlender Vorerkrankungen sehr gering, und zum anderen sind die Beiträge aufgrund der langen Laufzeiten bis zum Rentenalter sehr viel geringer.
Worauf beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu achten ist: Abstrakte VerweisungAchten Sie darauf, das die abstrakte Verweisung in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist. Heutige Policen enthalten nur noch selten die Verweisung auf einen anderen, als den im Versicherungsschein dokumentierten, Beruf. Jedoch sollte insbesondere bei billigen Tarifen darauf geachtet werden, diese könnten eventuell die abstrakte Verweisung enthalten. PrognosezeitraumAchten Sie darauf, das der Prognosezeitraum, als die Zeit, die eine Berufsunfähigkeit mindestens bestehen muss, so gering wie möglich ist. Dieser sollte bei 6 Monaten liegen, es gibt jedoch auch Tarife, die voraussetzen, dass die Berufsunfähigkeit mindestens 3 Jahre betragen muss. NachversicherungsgarantieWichtig ist, insbesondere für Auszubildende, Studenten und Berufseinsteiger, dass eine Nachversicherungsgarantie gegeben wird. Damit stellen Sie sicher, dass die versicherte Rente bei bestimmten Ereignissen, wie Heirat, Familienzuwachs oder Aufstieg im Beruf, erhöht werden kann.Zahlung bei verspäteter Meldung Verzicht auf Folgen bei Verletzung der AnzeigepflichtAufgrund des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) müssen nur noch Umstände angezeigt werden, nach denen in den Antragsunterlagen ausdrücklich in Textform gefragt wird. Das Risiko der Fehleinschätzung, was anzuzeigen ist oder nicht, wird vollständig auf den Versicherer verlagert. Die Anzeigepflicht endet mit der Antragsstellung und es gibt keine Nachmeldepflicht mehr. Auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung muss der Versicherer hinweisen, er kann dann innerhalb von 5 Jahren vom Vertrag zurücktreten oder kündigen, bei Vorsatz und Arglist innerhalb von 10 Jahren. Haben Sie also wichtige Angaben zu ihrem Gesundheitszustand verschwiegen, könnte der Versicherer den Vertrag erfolgreich anfechten. Verzichtet der Versicherung auf diese Klausel, entfällt auch die Rücknahme des Vertrages. Verzicht auf ArztanordnungsklauselSehen die Versicherungsbedingungen die Arztanordnungsklausel vor, hat der Versicherer die Möglichkeit, bestimmte Behandlungen oder Therapien vorzuschreiben. Nimmt der Versicherte nicht an den Behandlungen teil, darf der Versicherer die Berufsunfähigkeitsrente kürzen. In vielen aktuellen Tarifen wird auf die Arztanordnungsklausel verzichtet. BeitragsfreistellungWichtig ist, dass die Bedingungen im Leistungsfall die Beitragsfreistellung der BU bzw. des Hauptvertrages vorsehen. Ansonsten müsste der Versicherte aus seiner Berufsunfähigkeitsrente weiterhin Beiträge für den Vertrag zahlen. Damit es zu keiner finanziellen Beeinträchtigungen kommt, enthalten gute Bedingungen die Beitragsfreistellung im Leistungsfall. Weitere Informationen erhalten Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung. |



