| Risikoversicherung: Steuervorteile auch bei der Absicherung des Lebenspartners nutzen |
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| News - Branchennews |
| Mittwoch, den 23. März 2011 um 14:36 Uhr |
Risikoversicherung: Steuervorteile auch bei der Absicherung des Lebenspartners nutzenInsbesondere dann, wenn größere Anschaffungen getätigt werden, beispielsweise der gemeinsame Erwerb eines Hauses, stellt sich die Frage nach der Absicherung des Partners. Dabei planen heute nicht nur verheiratete Paare die Anschaffung von Wohneigentum, sondern auch Menschen in eingetragenen Lebenspartnerschaften bzw. zwei Menschen, die einfach so zusammenleben. Der Todesfall sollte mit einer Risikoversicherung abgesichert werden, damit der Überlebende nicht auf Schulden sitzen bleibt, die er dann alleine zu tragen hätte. Vor dem Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung sollte man wissen, dass in der Gesetzgebung beim Erben zwischen Verheirateten, eingetragenen Lebenspartnern und zwei Menschen, die zusammenleben, unterschieden wird. Beim Tod des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners, bleiben vom Erbe 500.000 Euro steuerfrei. Jedoch fällt bei Paaren, die zusammenlebend, bereits ab 20.000 Euro Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer an. |



