| Rauchmelderpflicht und Versicherungsschutz |
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| News - Branchennews |
| Freitag, den 17. Dezember 2010 um 10:21 Uhr |
Rauchmelderpflicht und VersicherungsschutzSeit 2000 gibt es die Kampagne Rauchmelder retten Leben, die präventive Brandschutzaufklärung in Privathaushalten leistet. Beteiligt sind Feuerwehren, Versicherungen, Schornsteinfeger und Brandschutzfachhändler. Einige Bundesländer schreiben in ihrer Landesbauordnung eine Rauchmelderpflicht für Wohnungen vor. Ob die Pflicht auf die Installation von Rauchwarnmeldern Auswirkungen auf den Versicherungsschutz hat, möchten wir im Folgenden erläutern. Rheinland-Pfalz war das erste Bundesland, das bereits 2003 eine Rauchmelderpflicht einführte. Es folgten das Saarland (2004), Schleswig-Holstein (2004), Hessen (2005), Hamburg (2006), Mecklenburg-Vorpommern (2006), Thüringen (2008), Sachsen-Anhalt (2009) und schließlich Bremen (2010). Nordrhein-Westfalen wirbt für einen freiwilligen Einbau und macht nur die Vergabe von Wohnungsbaufördermitteln von der Nachrüstung mit Rauchmeldern abhängig. Die gesetzlichen Regelungen der genannten Bundesländer schreiben vor: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“ Welche Auswirkungen gibt es nun auf den Versicherungsschutz in der Wohngebäude- und Hausratversicherung, wenn ein Versicherter, der in oben genannten Bundesländern wohnt, keine Rauchmelder installiert hat? In den Versicherungsbedingungen zur Wohngebäudeversicherung sowie zur Hausratversicherung werden die Obliegenheiten, also die Pflichten des Versicherten, beschrieben. Im Paragraf, der die zu beachtenden Sicherheitsvorschriften aufführt, heißt es: „Alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften, sind zu beachten.“ Kommt es zu einem Brand und stellt sich heraus, dass die Pflicht zur Installation der Rauchmelder nicht eingehalten wurde, drohen in der Wohngebäude- und Hausratversicherung wegen der Obliegenheitsverletzung schwerwiegende Konsequenzen. Kann der Versicherte nicht nachweisen, dass er die notwendige Anzahl an Rauchmelder installiert und regelmäßig, jährlich gewartet hat, handelt er grob fahrlässig. Im Klartext heißt dies, der Versicherte erhält im Schadensfall nur einen Teil des Geldes. Die Versicherungsgesellschaft ist bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit berechtigt, die Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens entspricht. Weitere Konsequenzen drohen zudem aus der Nichteinhaltung landesrechtlicher Bauvorschriften, dies kann im Schadensfall für den Eigentümer strafrechtliche Folgen haben. Zivilrechtliche Schadenersatzforderungen von Brandopfern oder Hinterbliebenen können außerdem folgen. Auch wer nicht in einem Bundesland mit Rauchmelderpflicht lebt, sollte sich überlegen, Warnmelder zu installieren. Denn in Deutschland sterben jährlich etwa 600 Menschen durch Brände, 6.000 werden schwer und 60.000 leicht verletzt. Die Sachschäden gehen in die Milliarden. Die Rauchentwicklung frühzeitig zu entdecken, ist entscheidend um ausreichend Zeit zu haben, die Feuerwehr zu alarmieren, zu flüchten und andere Menschen zu warnen und zu retten. |



