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Freitag, den 19. November 2010 um 09:44 Uhr

Gesetz zur Finanzreform der GKV verabschiedet

Gesetz zur Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG) wurde am 12. November vom Bundestag verabschiedet.  Die wichtigsten Änderungen betreffen die Erhöhung des Beitragssatzes in der GKV und den Wegfall der Dreijahresfrist beim Wechsel in die Private Krankenversicherung.  Die bedeutsamsten Änderungen zum GKV-Finanzierungsgesetz haben wir im Folgenden zusammengestellt.

 

  • Erhöhung des Beitragssatzes
    Ab dem 01. 01. 2011 steigt der einheitliche Beitragssatz in der GKV von 14,9 auf 15,5 Prozent. Legt man die vorläufigen Sozialversicherungswerte für 2011 zugrunde, steigt der Höchstbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung damit auf 575,44 Euro. Für freiwillig in der GKV Versicherte steigt der Höchstbeitrag auf circa 304 Euro.
  • Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil
    Der Arbeitnehmeranteil liegt bei 8,2 Prozent. Der künftige Arbeitgeberanteil wird dauerhaft auf 7,3 Prozent festgelegt, der maximale Arbeitgeberzuschuss liegt damit bei 271,01 Euro. Alle zukünftigen Beitragssatzerhöhungen der GKV gehen allein zu Lasten der Arbeitnehmer.
  • Zusatzbeiträge
    Die Krankenkassen können ab 2011 ihre Zusatzbeiträge individuell und in unbegrenzter Höhe  festlegen. Bislang durften Zusatzbeiträge bis maximal 1 Prozent des Bruttogehaltes oder 8 Euro ohne Einkommensprüfung erhoben werden. Schätzungen gehen von einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag bis 2014 von 16 Euro aus.
  • Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) und Beitragsbemessungsgrundlage (BBG)
    Beide Werte sinken zum 01. 01. 2011. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 49.500 Euro und die Beitragsbemessungsgrundlage auf 44.550 Euro. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bestimmt, ab welcher Höhe des jährlichen Brutto-Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Beitragsbemessungsgrundlage ist das Arbeitsentgelt, von dem die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung berechnet werden.
  • Wechselmöglichkeit
    Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung ist ab 2011 wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich. Die GKV-Pflicht  endet dann mit Ablauf des Jahres, in dem die JAEG überschritten wird.

 

Private Krankenversicherung der HUK-Coburg     

 
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