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Kfz-Versicherung wechseln ohne Ärger Drucken E-Mail
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News - Branchennews
Dienstag, den 16. November 2010 um 11:37 Uhr

Kfz-Versicherung wechseln ohne Ärger

Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, um günstigere Beiträge und/oder bessere Leistungen zu bekommen, sollte sich sputen. Den in der Kfz-Versicherung laufen die Policen bis zum 31. Dezember und können regulär mit einer Frist von 1 Monat zum Ablauf gekündigt werden. Die Kündigung muss also spätestens am 30. November beim Autoversicherer eingetroffen sein. Steigt die Beitrag, hat der Autofahrer zusätzlich die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Auch wenn die Beitragsrechnung erst im Dezember kommen sollte, kann die Kfz-Versicherung damit innerhalb eines Monats gekündigt werden.

Damit der Wechsel ohne Probleme funktioniert, haben wir im Folgenden einige wichtige Punkte zusammengefasst:

  • Zunächst sollte der eigene Versicherung befragt werden, ob dieser für das kommende Jahr einen neuen Tarif aufgelegt hat und ob ein Umstieg auf diesen Tarif Vorteile bringt. Zum einen besteht die Möglichkeit, das der Beitrag des neuen Tarifes günstiger ist, als der zu zahlende Beitrag des bestehenden Vertrags. Zum anderen sind eventuelle Leistungsverbesserungen in diesem Tarif enthalten, die im aktuellen Vertrag nicht beinhaltet sind. Beispielsweise die Übernahme von Kosten durch Wildschäden beim Zusammenstoß mit allen arten von Tieren und n icht nur mit Haarwild, die Übernahme der Folgekosten von Marderbissschäden und nicht nur die Kosten des verbissenen Schlauches.
  • Prüfen Sie die Merkmale des bestehenden Vertrags. Möglicherweise kann die Fahrleistung für das kommende Jahr reduziert oder muss eventuell erhöht werden. Ist die Zahl der Fahrer gleich geblieben oder haben Sie jetzt einen Stellplatz in der Garage?
  • Ein Wechsel von der Vollkasko in eine reine Teilkasko ist nicht in jedem Fall günstiger. Dies hängt damit zusammen, dass es unterschiedliche Typklassen für die Voll- und Teilkasko gibt und der Beitrag zur Vollkasko zudem durch den Schadenfreiheitsrabatt (die Prozente) beeinflusst wird. Eine Vollkasko kann also günstiger als eine Teilkasko sein, befragen Sie dazu unbedingt Ihren Versicherer.
  • Loten Sie weitere Möglichkeiten aus, den Beitrag zu verringern. Eventuell hilft eine Erhöhung der Selbstbeteiligung in der Voll- oder Teilkasko. Möglicherweise bietet der Versicherer beitragsreduzierende Tarifoptionen, wie beispielsweise die Werkstattbindung, an.
  • Der billigste Versicherer ist nicht immer der beste. Vergleichen Sie vor dem Wechsel die Versicherungsbedingungen und -leistungen. Ein günstiger Tarif mit wenig Leistungen kann am Ende teuer werden.
  • Notieren Sie vorab alle Merkmale, die der neue Vertrag erfüllen soll und lassen sich gleichwertige Angebote erstellen, am besten schriftlich, damit Sie einfacher vergleichen können. Achten Sie darauf, dass die in den Angeboten ausgewiesenen Merkmale identisch sind, denn ein Angebot über 9.000 km Fahrleistung lässt sich nicht mit einem über die benötigte von 12.000 km vergleichen. Nutzen Sie auch Online-Versicherungsvergleiche. Diese bieten den Vorteil, dass alle Merkmale nur einmal eingetippt werden müssen und die ausgewiesenen Tarife vergleichbar sind.
  • Lassen sie sich nicht von einem billigen Beitrag blenden. Prüfen Sie unbedingt die Bedingungen und Leistungen des Tarifs. Denn niemand hat etwas zu verschenken.
  • Nutzen Sie ruhig verschiedene Anbieter von Online-Versicherungsvergleichen. Denn die Anbieter verdienen an den Provisionen vermittelter Verträge an einen Versicherer. Daher sind nicht unbedingt alle Versicherer in den verschiedenen Vergleichsrechnern enthalten. Einige Versicherer tauchen mit ihren Tarifen überhaupt nicht bei den Online-Vergleichern auf. Sollten Sie also einen für Sie interessanten Autoversicherer in den Online-Angebote nicht finden, nutzen Sie direkt den Vergleichsrechner des Versicherers.
  • Möchten Sie eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung abschließen, ist es ratsam, den alten Vertrag erst dann zu kündigen, wenn die Bestätigung des neuen Versicherers vorliegt. Die Versicherer müssen zwar alle Neukunden akzeptieren, die lediglich eine Haftpflichtversicherung wollen, dürfen jedoch eine beantragte Kaskoversicherung ablehnen. Prüfen Sie daher vorab, ob der neue Versicherer ihren Antrag auch im gewünschten Umfang akzeptiert.
  • Versenden Sie Ihre Kündigung generell per Einschreiben/Rückschein.
  • Wer die reguläre Kündigung zum 30. November verpasst hat, bekommt eine zweite Chance. Erhöht sich die Versicherungsprämie, ohne dass eine Rückstufung aufgrund eines Schadens ursächlich war, hat ein außerordentliches Kündigungsrecht. Verteuert sich die Versicherungsprämie beispielsweise aufgrund der Änderung von Regional- oder Typklassen, dem steht ein zusätzliches Kündigungsrecht von einem Monat nach Erhalt der Beitragsrechnung zu.

 

 
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