| Schadenmanagement führt zu niedrigeren Beiträgen und besseren Leistungen |
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| News - Branchennews |
| Donnerstag, den 30. September 2010 um 13:31 Uhr |
Schadenmanagement führt zu niedrigeren Beiträgen und besseren LeistungenDie HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung führt zum 1. Oktober 2010 neue Tarife ein. Sie bieten nochmals bessere Leistungen bei vielfach günstigeren Beiträgen. Effizientere Abläufe durch ein weiter verbessertes Schadenmanagement ermöglichen diesen Schritt. So werden die Beiträge im neuen Tarif für den Verkehrsrechtsschutz, den Familien-Verkehrsrechtsschutz sowie für den Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz um bis zu fünf Prozent gesenkt. Gleichzeitig steigt das Leistungsangebot. Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung baut ihr Schadenmanagement weiter aus und bietet als erste Gesellschaft über einen neuen PLUS-Baustein eine Ausweitung des schon bestehenden Mediationsangebots auf eine Mediation je Bausache an, z. B. bei einem Problem mit einer am Bau beteiligten Firma oder dem Bauträger selbst. Bislang sind in der Rechtsschutzversicherung Rechtsstreitigkeiten in Bauangelegenheiten generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Bei der Mediation werden unabhängige und erfahrene Anwaltsmediatoren als Vermittler zwischen den Parteien eingesetzt. Statt jahrelanger Prozesse können damit viele Konflikte zum Vorteil der Kunden innerhalb weniger Tage interessengerecht gelöst werden. Vom Wohnungsrechtsschutz erfasst sind fortan alle inländischen selbst genutzten Wohnsitze, d. h. also selbst genutzte Zweit- und Ferienwohnungen. Im gleichen Haushalt lebende Lebenspartner sind mitversichert, ohne dass hierzu ein besonderer Antrag gestellt werden müsste. Darüber hinaus können über den PLUS-Baustein weitere Zusatzleistungen, wie zum Beispiel Rechtsschutz für Kapitalanlagen bis zu einer Versicherungssumme von 5.000 Euro, Steuer- und Sozialrechtsschutz bereits im vorgerichtlichen Verfahren, Verwaltungsrechtsschutz, die Erstellung einer Patientenverfügung, Rechtsschutz in Betreuungsverfahren oder auch im Haushalt des Versicherungsnehmers lebende Eltern, wenn sich diese im Ruhestand befinden, mitversichert werden. |



