| Aktuelles Urteil zur vorzeitigen Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungen |
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| News - Branchennews |
| Mittwoch, den 28. Juli 2010 um 09:48 Uhr |
Aktuelles Urteil zur vorzeitigen Kündigung von Lebens- und RentenversicherungenNachdem das OLG Hamburg mehrere Vertragsklauseln zur vorzeitigen Kündigung von Kapitallebens- und Rentenpolicen für ungültig erklärte (Aktenzeichen: 9U 236/09, 9U 235/09, 9U233/09, 9U 20/10), haben nun einige Millionen Kunden, die ihre Lebens- bzw. Rentenversicherungen vorzeitig gekündigt haben, einen Anspruch auf Nachzahlungen von durchschnittlich 500 Euro. Das Urteil geht aus einer Klage der Hamburger Verbraucherzentrale gegen vier Versicherungsunternehmen hervor. Etwa 24 Millionen Kunden steht nach Angaben der Verbraucherschützer der Anspruch auf Nachzahlung zu, vorausgesetzt sie haben eine der oben genannten Versicherung zwischen Herbst 2001 und 2007 abgeschlossen und dann später gekündigt. Die vom OLG beanstandeten Klauseln würden von fast allen Lebensversicherungsgesellschaften verwendet, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Insbesondere beanstandete das OLG zwei Punkte der Allgemeinen Versicherungsbedingungen aus den genannten Jahren.
Die Hamburger Verbraucherschützer erklären, dass alle, die gekündigt haben, auf einen Nachschlag hoffen können. Alljährlich kündigen etwa vier Millionen Versicherungskunden ihre Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig. Oft erhalten sie nichts oder aber sehr viel weniger als sie eingezahlt haben. Auf der Homepage der Verbraucherzentrale in Hamburg finden sich Musterbriefe zur Beantragung der Nachschläge und weitere Informationen. |



