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Bei Gebrauchtwagenkauf Versicherung prüfen Drucken E-Mail
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News - Branchennews
Donnerstag, den 17. Juni 2010 um 12:59 Uhr

Bei Gebrauchtwagenkauf Versicherung prüfen

Beim Kauf eines gebrauchten Autos von privat, geht die Kfz-Versicherung automatisch auf den neuen Besitzer über. Genauso wie beim Kauf einer Immobilie, bei der die Wohngebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer  übergeht, klebt auch die Autoversicherung am Objekt.

Der neue Eigentümer kann sowohl die Kfz- als auch die Wohngebäudeversicherung weiterführen, jedoch ist eine Kündigung ebenfalls möglich. Übernimmt der Käufer  im Falle eines Autokaufs den Vertrag des Verkäufers, muss der Käufer mit der Autoversicherung die Frage nach der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse, Rabatte) klären. Hier gibt es selten ein Problem, die persönliche SF-Klasse in den Vertrag aufzunehmen.

In der Regel bleibt der Autokäufer jedoch bei seinem alten Versicherer und fragt vorab den Beitrag für den neuen Wagen ab. Er lässt sich die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) von seinem Versicherer zur Anmeldung des Autos bei der Zulassungsstelle aushändigen. Es ist jedoch ratsam zu prüfen, ob es nicht bessere Angebote gibt.

Vor einer Probefahrt sollte sich der potenzielle Käufer nach dem aktuell für das Auto abgeschlossenen Versicherungsschutz erkundigen. Sicher ist nur, wenn der aktuelle Halter vollkaskoversichert ist. Ansonsten müsste der Kaufinteressent im Schadenfall, die von der Teilkasko nicht gedeckten Kosten selbst zahlen.

 
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