Start Aktuelle Versicherungs-Nachrichten Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde zur GKV nicht an
22 | 05 | 2012
WebFwDienste
Hauptmenü
Versicherungs-Nachrichten
Versicherungs-Informationen
Vergleiche für Versicherungen                          und Finanzen
Versicherungs-News
Wir haben 72 Gäste online
Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde zur GKV nicht an Drucken E-Mail
(0 Bewertungen, Durchschnitt 0 von 5)
News - Branchennews
Mittwoch, den 21. April 2010 um 10:23 Uhr

Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde zur GKV nicht an

Die 3. Kammer des Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die Höhe des Bundeszuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung (§ 221 Abs. 1 SGB V in der Fassung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes vom 26. März 2007) richtet, nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil der Beschwerdeführer durch die Bestimmung nicht unmittelbar beschwert ist. Ein einzelner Bürger kann aus seinen Grundrechten regelmäßig keinen Anspruch herleiten, eine bestimmte Verwendung des Aufkommens aus öffentlichen Abgaben generell zu unterlassen.

 
Banner