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Kein Krankentagegeld bei Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente Drucken E-Mail
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News - Branchennews
Dienstag, den 20. April 2010 um 10:46 Uhr

Kein Krankentagegeld bei Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az.: 20 U 168/08) geht hervor, dass der Anspruch auf Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung erlischt, wenn ein Versicherter gleichzeitig Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsrente erhält. Der private Krankenversicherer könnte sogar bereits gezahlte Leistungen zurückfordern, falls der Versicherte zwar über seine Berufsunfähigkeit informiert hat, die Privatkasse aufgrund eines Fehlers weitere Krankentagegeldleistungen ausgezahlt hat.

Private Krankenversicherer im Vergleich

 
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