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Die BaFin hat die Rürup-Produkte von Swiss Life zertifiziert Drucken E-Mail
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News - Branchennews
Freitag, den 09. April 2010 um 10:52 Uhr

Die BaFin hat die Rürup-Produkte von Swiss Life zertifiziert

 Alle Rürup-Produkte von Swiss Life wurden im März 2010 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert. Verbraucher mit einer staatlich geprüften Rürup-Rente können sicher sein, dass das Finanzamt geleistete Einzahlungen auch tatsächlich als Sonderausgaben anerkennt. Denn gerade die Steuerersparnis macht die Rürup-Rente attraktiv für Vorsorgewillige.

Der Staat unterstützt diese Basisversorgung über einen steuerlichen Freibetrag: In der Erwerbsphase können Versicherte einen Teil der aufgewendeten Beiträge steuermindernd als Sonderausgaben geltend machen. Die jährliche Höchstgrenze wurde auf 20.000 Euro für Alleinstehende (40.000 Euro für Verheiratete) festgesetzt. In der Leistungsphase wirkt sich die nachgelagerte Besteuerung aus, d. h. ab dem Jahr 2040 muss ein Rentner die Zahlungen, die er von der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer Rürup-Rente erhält, voll versteuern.

 

In den Genuss steuerlicher Privilegien kommt die Basisversorgung aber nur dann, wenn sie bestimmte vorgeschriebene Kriterien erfüllt. So ist bei diesen Verträgen u. a. kein Kapitalwahlrecht erlaubt. Die Auszahlung darf daher nur in Form einer lebenslangen, mindestens gleichbleibenden Rente erfolgen, frühestens jedoch zum 60. Lebensjahr. Eine Beleihung, Übertragung oder Schenkung der angesparten Beiträge für die Basisrente ist ebenfalls nicht möglich. Damit soll sichergestellt werden, dass die eingezahlten Prämien wirklich nur für die eigene Altersvorsorge verwendet werden.

Wer sich für eine Basisrente bei Swiss Life entscheidet, hat die Wahl: klassisch oder fondsgebunden, mit oder ohne Hinterbliebenenversorgung oder einer zusätzlichen Absicherung gegen Berufsunfähigkeit.

 
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