| Wo Haftpflichtversicherungen für Hunde vorgeschrieben sind |
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| News - Branchennews |
| Montag, den 04. Januar 2010 um 10:29 Uhr |
Haftpflicht: Hundehalter in der PflichtIn Berlin ist jetzt für jeden Hund Haftpflichtversicherungsschutz vorgeschrieben. Vom 1. Januar 2010 an müssen Hundehalter nach dem Berliner „Gesetz über das Halten und Führen von Hunden“ eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung haben. Bislang galt eine Übergangsregelung für alle Hunde, die vor dem 1. Januar 2005 angeschafft worden waren. Die Deckung einer Privathaftpflichtversicherung allein reicht nicht aus. Versicherungsschutz für Schäden, die ein Hund verursacht, muss gesondert in einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung vereinbart werden. Tierhalterhaftpflichtversicherungen vergleichen
Nach tragischen Meldungen von Hundeattacken haben inzwischen die meisten Bundesländer Verordnungen und Gesetze geschaffen, die die Bevölkerung schützen und den Opfern einen ausreichenden Schadenersatz gewährleisten sollen. In den meisten Bundesländern ist eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung zwingend vorgeschrieben. In Hamburg und in Sachsen Anhalt gilt diese Pflicht wie in Berlin für alle Hunde. In anderen Bundesländern müssen die Besitzer von gefährlichen Hunden oder so genannten Kampfhunden eine Versicherung nachweisen können. Als gefährlich gelten Hunde, bei denen aufgrund rassenspezifischer Merkmale oder Ausbildung von einer besonderen Aggressivität gegenüber Menschen und Tieren ausgegangen werden muss, weil sie beispielsweise bereits Menschen oder Vieh angegriffen haben. Zudem werden alle Hunde bestimmter Rassen wie American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Pit Bull Terrier als gefährlich eingestuft. Nur in Mecklenburg-Vorpommern und in Thüringen gibt es keine Versicherungspflicht für Hundehalter. Der erhoffte Effekt des Opferschutzes durch eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter ist allerdings begrenzt – sind doch in den meisten Fällen Familienmitglieder betroffen. Sie sind durch ihre Hunderhalter-Haftpflichtversicherung zwar gegen Ansprüche Anderer im Falle eines vom Hund der Familie verursachten Schadens geschützt. Bei Verletzungen durch den eigenen Hund gibt es keinen Versicherungsschutz aus dieser Versicherung – hier kann nur eine private Unfallversicherung helfen. Dennoch ist ein spezieller Haftpflichtschutz für Hundehalter unverzichtbar: Wird jemand durch einen Hundebiss verletzt oder entsteht ein Sachschaden durch den Hund, muss der Besitzer des Hundes für den Schaden gerade stehen – wenn nötig, mit seinem gesamten derzeitigen und in Zukunft zu erwartenden Vermögen. Tierhalterhaftpflichtversicherungen vergleichen Bisse vermeiden Etwa 30 000 bis 50 000 Bissverletzungen werden jährlich in Deutschland ärztlich behandelt. Fachleute gehen von einer erheblichen Dunkelziffer aus, da die Hälfte aller Bissverletzungen ohne medizinische Versorgung bleibt. Weit mehr als die Hälfte der Betroffenen – unterschiedliche Quellen sprechen von 50 bis 75 Prozent – sind Kinder. Folge der Hundebisse sind oft schwere Verletzungen und Knochenbrüche. Besonders häufig kommt es bei kleineren Kindern zu Schädelverletzungen. Meist sind Hände und Arme, Nacken, Kopf und Gesicht betroffen. Um Bissunfälle zu vermeiden, empfehlen Fachleute, im Umgang mit fremden und mit den eigenen Hunden folgende Regeln zu beachten werden.
Was tun nach einem Hundebiss? Hat ein Hund zugebissen und eine Person verletzt, muss diese umgehend ärztlich versorgt werden. Die Wunde muss behandelt, einer Infektion vorgebeugt werden. Ist ein Mensch durch einen Hundebiss verletzt worden, sollte dies beim örtlichen Veterinäramt oder bei der Polizei angezeigt werden. |



