| Ab Januar 2010 lassen sich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung voll von der Steuer absetzen |
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| News - Branchennews |
| Freitag, den 18. Dezember 2009 um 10:31 Uhr |
Ab Januar 2010 lassen sich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung voll von der Steuer absetzen
Dreh- und Angelpunkt sind laut der HUK-COBURG die steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen. Dazu zählen unter anderem auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ab Januar 2010 können Angestellte und Beamte maximal 1.900 Euro und Selbständige maximal 2.800 Euro steuerlich geltend machen. Wobei sich diese Höchstbeiträge für Verheiratete noch einmal verdoppeln. Das Bundesverfassungsgericht hat aber die volle Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gefordert. Privat versicherte Steuerzahler können deshalb unabhängig von dieser Obergrenze bei Vorsorgeaufwendungen ihre tatsächlich gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge beim Finanzamt steuerlich geltend machen. Mit der Absetzbarkeit in unbegrenzter Höhe berücksichtigt der Gesetzgeber, dass die Beitragshöhe in der privaten Krankenversicherung von individuellen Faktoren wie zum Beispiel dem Eintrittsalter des Versicherten beeinflusst wird und variabel ist. Auch die private Krankenversicherung ihrer Kinder, Ehepartner oder eingetragenem Lebenspartner können Steuerpflichtige künftig absetzen.
Doch das Gesetz greift bereits 2010, deshalb informiert jede Versicherung ihre Kunden bis zum Beginn des kommenden Jahres über die Höhe der steuerbegünstigten Beiträge. Wer die Bescheinigung dem Finanzamt vorlegt, kann seine Steuerschuld gleich mindern. Fazit: Er hat mehr Netto vom Brutto. Bild: Mehr Geld in den Taschen der Bürger. Ab Januar 2010 lassen sich ... Mehr Geld in den Taschen der Bürger. Ab Januar 2010 lassen sich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung voll von der Steuer absetzen. Quelle: HUK-COBURG |





