| Sonderkündigungsrecht: Kfz-Versicherung auch nach dem Stichtag noch kündbar |
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| News - Branchennews |
| Mittwoch, den 09. Dezember 2009 um 11:27 Uhr |
Sonderkündigungsrecht: Kfz-Versicherung auch nach dem Stichtag noch kündbar
Das Sonderkündigungsrecht greift allerdings nicht, wenn die veränderte Regionalklasse durch einen Umzug in einen schlechter eingestuften Zulassungsbezirk verursacht wird. Und auch wer im laufenden Jahr einen Unfall hatte, der zur Verschlechterung des Schadenfreiheitsrabatts führte, kann seinem Versicherer nach dem Stichtag nicht einfach Adieu sagen. Damit ein Kunde vergleichen kann, ob und warum sich die Prämie erhöht, steht auf jeder Rechnung ein Vergleichsbeitrag, darauf macht die HUK-COBURG aufmerksam. Bei Gegenüberstellung des neue Beitrages kann man erkennen, wie viel der Kunde hätte zahlen müssen, wenn bereits im noch laufenden Jahr seine künftige Schadenfreiheitsklasse gegolten hätte. Bild: Der Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung ist vorbei. Doch auch wer erst danach Post von seiner Kfz-Versicherung erhält und feststellt, dass die Prämien im kommenden Jahr steigen, kann noch reagieren. Denn jeder Vertrag enthält ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt auch über den Stichtag hinaus. Quelle: HUK-COBURG. |




