| Vorsicht Online-Fallen: Das Internet als Gefahrenquelle für Kinder und Jugendliche |
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| News - Branchennews |
| Montag, den 19. Oktober 2009 um 10:13 Uhr |
Vorsicht Online-Fallen: Das Internet als Gefahrenquelle für Kinder und JugendlicheSpielen und Surfen im Internet ist für die meisten Kinder und Jugendlichen heute eine Selbstverständlichkeit, der PC gehört (fast) zur Standardausstattung im Kinderzimmer. Doch was einerseits den Horizont erweitert, birgt andererseits auch Risiken, über die sich Eltern und Kinder im Klaren sein sollten. Dazu gehören Belästigungen in Chats, Abo-Fallen oder horrende Dialer-Gebühren. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung Treffpunkt 'Community' Darüber hinaus realisieren Kinder und Jugendliche meist gar nicht, dass ihr Chatpartner nicht zwingend die Person sein muss, als die er sich ausgibt. Kommt es zu einer persönlichen Verabredung mit einem Chat-Partner, sollten die Eltern deshalb unbedingt dabei sein. Auch Organisationen mit extremistischem Hintergrund oder Sekten werben häufig im Internet unter dem Deckmantel zunächst harmlos erscheinender Veranstaltungen oder Informationsangebote Mitglieder an. Tatort InternetMobbing, also Rufschädigung, ist gerade in Chats und Foren ein großes Problem geworden: Ein Gerücht ist online schnell gestreut und auch die Hemmschwelle ist niedriger, da im Gegensatz zum Pausenhof das Opfer den Ursprung der Verleumdung im Chat nicht so einfach nachvollziehen kann. Zudem ist der Verbreitungsgrad enorm, mit einem Click ist das Gerücht für hunderte Teilnehmer sichtbar. "Doch auch gegen Rufschädigung im Internet kann man sich rechtlich wehren", erläutert die D.A.S. Juristin: "§185, §186 und §187 des Strafgesetzbuches (StGB) regeln die rechtlichen Konsequenzen bei Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung. Bei Zuwiderhandlung drohen Geldbußen und Freiheitsstrafen." Voraussetzung ist ein schriftlicher Strafantrag bei der Polizei, über dessen Weiterverfolgung die Staatsanwaltschaft oder das Strafgericht entscheiden. Kommt es zu einer Einstellung des Verfahrens, bleibt dem Opfer der Weg über eine strafrechtliche Privatklage. Auch der zivilrechtliche Weg sollte nicht vergessen werden: Grundsätzlich hat nämlich jeder, über den ehrverletzende Äußerungen in einem Internetforum gemacht werden, gegen den Forumsbetreiber einen Unterlassungsanspruch. Er kann - ggf. mit einstweiliger Verfügung - die Löschung der Beiträge verlangen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofes, Az. VI ZR 101/06). Kostenpflichtige GefahrenMit der unendlichen Anzahl an Angeboten und Informationen lädt das Internet besonders Kinder und Jugendliche zum Stöbern und Anklicken ein. Dabei können jedoch angeblich kostenlose Angebote zu überteuerten Dialer-Gebühren oder sogar zum Abschluss eines Abonnements führen. Dazu die D.A.S. Juristin: "Hat sich ein Minderjähriger ohne Zustimmung der Eltern auf einer kostenpflichtigen Seite angemeldet, ist der geschlossene Vertrag meist unwirksam, da Personen zwischen sieben und achtzehn Jahren nur beschränkt geschäftsfähig sind. Nach Erhalt einer solchen Rechnung sollten Sie den Webseitenbetreiber per Einschreiben über den Sachverhalt informieren und sich auch von Mahnungen nicht einschüchtern lassen. Die Begleichung der Rechnung würde bedeuten, dass Sie den Vertrag anerkennen." Bei Gebühren, die über die Telefonrechnung abgerechnet werden, haftet zwar grundsätzlich der Inhaber des Anschlusses. Wenn sich aber ein illegaler Dialer auf der Festplatte installiert, muss man für die Kosten nicht aufkommen. Allerdings ist in solchen Fällen die Beweislage problematisch. Am besten ist es daher, beim Telekommunikationsanbieter die Sperrung der Mehrwertrufnummern zu veranlassen. Schutz durch Filter?Keinen Schutz vor gebührenpflichtigen Anbietern, dafür aber vor moralisch zweifelhaften Webinhalten versprechen Filterprogramme. Als günstigste und sehr grobe Variante lässt sich ein Filter im Internetbrowser aktivieren, der Webseiten mit als kritisch definierten Stichwörtern unterdrücken soll. Wesentlich individueller einstellbar sind spezielle Kinderschutzprogramme, die beispielsweise auch die Surfdauer begrenzen können. Einen lückenlosen Schutz kann allerdings auch die beste Software nicht bieten. Daher müssen Eltern ihre Kinder frühzeitig über potentielle Gefahren aufklären und sie nicht alleine in die virtuelle Welt schicken - einen 13-Jährigen würden die Eltern doch auch nicht ohne Begleitung in einer fremden Stadt herumlaufen lassen? Weitere Tipps, Broschüren für Eltern und Kinder sowie geprüfte Seiten sind auf www.jugendschutz.net zu finden. |



