| Nachbarschaftsrecht: Tipps für den Herbst zu Laub, Fallobst ... |
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| News - Branchennews |
| Mittwoch, den 14. Oktober 2009 um 12:52 Uhr |
Nachbarschaftsrecht: Tipps für den Herbst zu Laub, Fallobst ...Die schöne Herbstzeit hat auch ihre Schattenseiten. Herabfallendes Laub, Fallobst oder abbrechende Äste verursachen immer wieder heftigen Streit zwischen Nachbarn. Grundsätzlich gilt, dass Grundstücksnachbarn im Rahmen des "nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses" aufeinander Rücksicht nehmen sollten. Kommt es dennoch zu Konflikten, sind die Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 903 bis 924 BGB) sowie in den Nachbarrechtsgesetzen und Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer zu beachten. Darauf weist die Allianz Rechtsschutz hin. Ratschläge für die Herbstzeit von Miriam Peisker(Rechtsanwälte Buschbell & Collegen in Köln und Düren) Rechtsschutzversicherungen im Vergleich Laubfall
Äste und Überhang
Fallobst
Rechtsschutzversicherungen im Vergleich Rechtsschutz kann helfenGenerell raten die Experten der Allianz Rechtsschutz, bei strittigen Fragen möglichst erst mal mit seinem Nachbarn zu sprechen, um sich zu einigen. Wenn das nicht möglich ist, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Wer einen Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz hat, muss das finanzielle Risiko nicht selbst tragen, falls es zu einem Rechtsstreit kommt. Allianz Rechtsschutz Kunden können rund um die Uhr die 24-Stunden-Anwaltsberatung anrufen und erhalten schnell und unkompliziert Auskunft von einem unabhängigen Rechtsanwalt. Manchmal ist auch die Einigung vor einer Gütestelle möglich. Die meisten Bundesländer sehen so ein Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten zwischen Nachbarn vor. Ausgerutscht - wer zahlt?Grundsätzlich müssen Eigentümer oder Mieter dafür sorgen, dass durch nasses Herbstlaub auf dem Grundstück oder dem Bürgersteig davor kein Passant zu schaden kommt. Bei Besitzern von selbst genutzten Eigenheimen kommt die Privat-Haftpflichtversicherung für berechtigte Schadenersatzforderungen von Fußgängern auf, die sich durch rutschiges Herbstlaub verletzt haben. Auch bei Mietern, denen die so genannte Verkehrssicherungspflicht vom Eigentümer übertragen wurde, greift die Privat-Haftpflichtversicherung. Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt oder sein Haus vermietet, benötigt eine Haus- und Grundeigentümer-Haftpflicht. Verunglückt ein Fußgänger in einer Wohnanlage mit Eigentumswohnungen, müssen die Eigentümer gemeinsam dafür aufkommen. |



