| Vorsorge fürs Alter: EuGH-Urteil zur Riester-Rente |
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| News - Branchennews |
| Donnerstag, den 17. September 2009 um 10:10 Uhr |
Vorsorge fürs Alter: EuGH-Urteil zur Riester-RenteVerstößt die heutige Riester-Förderung gegen europäisches Recht? Nein, sagt der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. September 2009; aber: Sie reicht nicht weit genug. Das ist ein Glücksfall für manch Riester-Willigen, der bisher nicht von der attraktiven Altersvorsorge profitieren konnte: Denn das Luxemburger Urteil bezieht nun auch diejenigen mit ein, die in Frankreich oder Österreich leben, jedoch in Deutschland arbeiten und hier in der - inländischen - gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Keine Änderungen für bestehende VerträgeDas heißt: Das Urteil lässt das System der Riester-Rente grundsätzlich unangetastet. Dieses beruht auf einer steuerlichen Förderung der Altersvorsorge in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase. Lediglich der Kreis der bisher begünstigten Personengruppen wird um die Grenzgänger erweitert. Eine gute Nachricht also für die mittlerweile über 12,5 Mio. Personen, die einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Was ist nun das Problem mit den „Grenzgängern“? Sie unterliegen nach einigen Doppelbesteuerungsabkommen einer ausschließlichen Steuerpflicht in dem Land, in dem sie wohnen. Da sie ebenso wie diejenigen, die in Deutschland leben, arbeiten und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und damit auch von der Rentenreform von 2001 betroffen sind, wäre es laut EuGH unfair, ihnen die Zulage vorzuenthalten. Wohnen und Arbeiten innerhalb der EU
Der letzte vom EuGH kritisierte Punkt betrifft eine mögliche Rückforderung der bisher gewährten Förderung, wenn die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht des Zulageberechtigten endet. Auch diese Regelung verstößt nach Auffassung des EuGH gegen den Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Schließlich kann es ja sein, dass man nach Abschluss eines Riester-Vertrages ins Ausland zieht. Wie geht es weiter? |



