| Gericht: bestätigt der "Ampelbroschüre" mangelnde Objektivität und Neutralität als Produktvergleich |
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| News - Branchennews |
| Freitag, den 11. September 2009 um 09:13 Uhr |
Gericht: bestätigt der "Ampelbroschüre" mangelnde Objektivität und Neutralität als ProduktvergleichIm Streit um die sogenannte „Ampelbroschüre“ hat das Landgericht Berlin heute dem Widerspruch der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die einstweilige Verfügung der Debeka stattgegeben. Am 17. August 2009 hatte das Gericht auf Antrag der Debeka der Verbraucherzentrale Hamburg mit einstweiliger Verfügung irreführende Aussagen über Lebensversicherungsprodukte untersagt. „Wir bedauern, dass das Gericht die einstweilige Verfügung trotz massiver Kritik an der Ampelbroschüre nur deshalb nicht aufrecht erhalten konnte, weil die Debeka mangels unmittelbarer Betroffenheit juristisch nicht gegen die Broschüre vorgehen kann. Inhaltlich sehen wir die Debeka durch das Gericht in ihrer Position bestätigt“, kommentierte Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV, die Entscheidung des Landgerichts Berlin. |



