| Rauchmelder mit oder ohne gesetzliche Vorschrift: Wer haftet im Schadensfall? |
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| News - Branchennews |
| Donnerstag, den 10. September 2009 um 08:58 Uhr |
Rauchmelder mit oder ohne gesetzliche Vorschrift: Wer haftet im Schadensfall?Jährlich sterben in Deutschland mehrere hundert Menschen bei Bränden in Privathaushalten, die meisten infolge der in der Regel starken Rauchentwicklung. In sieben Bundesländern sind Rauchmelder daher bereits Pflicht. Wird dieser Vorschrift nicht Folge geleistet, kann es im Schadensfall zu Schwierigkeiten mit der zuständigen Versicherung kommen. Komplex gestaltet sich die Haftungsfrage, wenn der installierte Rauchmelder nicht ordnungsgemäß funktioniert. Um für den Notfall bestens gerüstet zu sein fasst die D.A.S. Rechtsschutzversicherung zusammen, worauf bei Rauchmeldern und potentiellen Haftungsansprüchen geachtet werden sollte. Eine Gardine, die an der brennenden Kerze Feuer fängt oder ein Kurzschluss am Bügeleisen können einen Brand auslösen. Den betroffenen Bewohnern bleiben dann maximal vier, bei starker Rauchentwicklung sogar nur zwei Minuten Zeit zur Flucht. Denn die in der Schwelbrandphase entstehenden giftigen Gase wie Kohlenmonoxid können innerhalb kürzester Zeit zur Bewusstlosigkeit führen. Besonders nachts, wenn auch der Geruchsinn schläft, kann ein Rauchmelder lebensrettend sein. In rund einem Drittel der deutschen Bundesländer sind Rauchmelder Vorschrift, in anderen Ländern wie Großbritannien sogar landesweit. Die Gesetze zur Rauchmelderpflicht sind in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt. Vorgeschrieben sind darin Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungswege dienen. Von Anfang an mit Rauchmeldern auszustatten sind Neu- und Umbauten, für bestehende Gebäude gibt es Fristen zur Nachrüstung. Unauffällig aber wirksamSo genannte Heimrauchmelder sind nicht größer als eine Untertasse, optisch unauffällig und leicht zu installieren. Batteriebetriebene Rauchmelder bieten den Vorteil, auch bei Stromausfall funktionstüchtig zu sein. Ein Batteriewechsel ist innerhalb von ein bis drei Jahren fällig und wird vom Gerät selbst mit regelmäßigem Piepsen angekündigt. Um sicher zu gehen, dass die Geräte bei einem Brand auch wirklich funktionieren empfiehlt es sich, auf das Prüfzeichen der „VdS Schadenverhütung“, einer unabhängigen Zertifizierungsstelle für Brandschutz, zu achten. Haftung und WartungOhne Rauchmelder riskieren Bewohner der Bundesländer, in denen Rauchmelderpflicht herrscht, dass die Versicherung - in der Regel die Wohngebäudeversicherung des Wohnungseigentümers - im Schadensfall nicht zahlt. Denn Teil vieler Versicherungsverträge ist eine Klausel, laut der sich Versicherungsnehmer an gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorschriften halten müssen. Ansonsten geht der Versicherungsschutz verloren oder die Versicherungsleistung kann wegen 'grober Fahrlässigkeit' gekürzt werden. |



