| Langfristig ausgerichtete Finanzentscheidungen nicht überstürzt zur Disposition stellen |
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| News - Branchennews |
| Montag, den 24. August 2009 um 14:34 Uhr |
Langfristig ausgerichtete Finanzentscheidungen nicht überstürzt zur Disposition stellenKapitalaufbau, Absicherung, Altersvorsorge - das geht nicht von heute auf morgen. Aus genau diesem Grund sollten langfristig ausgerichtete Finanzentscheidungen auch in Krisenzeiten nicht überstürzt zur Disposition gestellt werden. Sie lohnen vor allem, wenn man bis zum Ende der Laufzeit durchhält. Warum sind Lebensversicherungen steuerlich so attraktiv?Für viele Anleger ist die Abgeltungssteuer mit Nachteilen verbunden. Das gilt beispielsweise für Aktionäre oder Fondsinvestoren: Ihr Privileg, Kursgewinne nach nur einem Jahr steuerfrei einstreichen zu können, fällt weg. Lebens- und Rentenversicherungen bleiben dagegen von der neuen Steuer, die zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, verschont. Und wie funktioniert die Besteuerung?Versicherte müssen bei einer neu abgeschlossenen kapitalbildenden Lebensversicherung am Ende der Laufzeit nur die Hälfte der über die Jahre angesammelten Erträge versteuern. Maßgebend für die Besteuerung ist der persönliche Steuersatz in der Einkommensteuer. Allianz Experte Lay erläutert: "Unterm Strich ist die Steuerlast bei der Lebenspolice niedriger als bei anderen Kapitalanlagen. Selbst bei maximalem Steuersatz kassiert der Fiskus bei der Lebensversicherung höchstens 22,5 Prozent." Den Spitzensteuersatz müssen allerdings nur die wenigsten Ruheständler entrichten. Wenn die Erträge erst im Rentenalter beim Finanzamt anzugeben sind , ist der Steuersatz in der Regel niedriger. Wer kommt in den Genuss der steuerlichen Vorteile?Nach Einführung der Abgeltungssteuer können die Anleger nur dann den steuerlichen Vorteil in Anspruch nehmen, wenn sie ihre ab 2005 abgeschlossene kapitalbildende Lebensversicherung mindestens zwölf Jahre halten und außerdem bei der Auszahlung das 60. Lebensjahr erreicht haben. Damit will der Gesetzgeber dafür sorgen, dass diese Lebensversicherungen auch wirklich zur Altersvorsorge genutzt werden. Entnahme mit steuerlichen NebenwirkungenBei Neuabschlüssen seit dem 1. Juli 2005 kann der Versicherungsnehmer vor Rentenbeginn jederzeit und in unbegrenzter Anzahl Entnahmen aus seinem Vertrag abrufen. Als Mindestsumme müssen pro Entnahme mindestens 1000 Euro aus dem Rückkaufswert entnommen werden. Dieser wiederum darf nach den Entnahmen nicht unter 1000 Euro fallen. |



