| Sozialversicherungspflicht auch für mitarbeitende Familienangehörige? |
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| News - Branchennews |
| Donnerstag, den 20. August 2009 um 11:12 Uhr |
Swiss Life Vorsorge-Know-howSozialversicherungspflicht auch für mitarbeitende Familienangehörige?Sie sind familiär verbunden und zugleich Kollegen: Bei kleineren oder mittelständischen Unternehmen sind sehr häufig Familienangehörige wie Ehepartner oder Kinder angestellt. Sie werden, wie alle anderen Mitarbeiter, zur Sozialversicherung angemeldet. Doch dies kann ein schwerwiegender Fehler sein. Denn oft besteht gar keine Sozialversicherungspflicht für mitarbeitende Familienangehörige. Unter www.swisslife.de/vorsorge zeigt Swiss Life im Thema des Monats August, welche dramatischen Auswirkungen eine falsche Einschätzung für die Betroffenen haben kann und gibt konkrete Empfehlungen, um spätere Überraschungen zu vermeiden.
Die falsche Annahme einer Versicherungspflicht kann in verschiedenen Situationen verhängnisvolle Folgen haben. Trotz jahrelanger Beitragszahlung verweigert zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit die Zahlung von Arbeitslosengeld. Im Falle einer Erwerbsminderung besteht in der Regel kein Anspruch auf eine Rentenzahlung. Und bei bereits abgeschlossenen Riester-Verträgen kann es soweit kommen, dass staatliche Zulagen und Vergünstigungen zurückzuzahlen sind. |



