| Haftungsfragen bei Schulwegunfällen |
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| News - Branchennews |
| Donnerstag, den 13. August 2009 um 10:25 Uhr |
Haftungsfragen bei SchulwegunfällenDie meisten Kinder freuen sich auf ihren ersten Schultag und den damit verbundenen, neuen Lebensabschnitt. Für die Eltern bringt der Schulanfang - und insbesondere das Thema Schulweg - dagegen oft zwiespältige Gefühle: Sollen sie die noch ungeübten kleinen Verkehrsteilnehmer nun wirklich schon alleine losziehen lassen? Oft übernehmen daher mehrere Eltern abwechselnd die Begleitung ihrer Kinder auf dem Schulweg oder organisieren gar einen Fahrdienst. Haftungsfragen bei Unfällen auf dem Schulweg beantwortet die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Nach Angaben der Unfallkassen ereignen sich fast ein Drittel aller Unfälle im Straßenverkehr in der Zeit zwischen sieben und acht Uhr morgens - also genau in der Zeitspanne, in der auch die Schulanfänger unterwegs sind. Verständlicherweise haben daher gerade Eltern von Erstklässlern Probleme, ihre Kleinen alleine loszuschicken. Kinder verhalten sich im Straßenverkehr anders als Erwachsene: Sie erkennen herannahende Fahrzeuge später, schätzen Geschwindigkeiten schlechter ein und können Geräusche, beispielsweise ein Hupen, weniger gut orten. Außerdem lassen sie sich schneller ablenken: Haben sie Freunde auf der anderen Straßenseite erspäht, rennen sie mitunter einfach los, ohne vorher auf den Verkehr zu achten. "Alle Schüler sind auf dem Schulweg gesetzlich unfallversichert", erläutert Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S., den Versicherungsschutz. "Diese Versicherung kommt bei einem Unfall für die Arztkosten und, wenn notwendig, auch für eine Rente auf." Schmerzensgeld zahlt sie allerdings nicht. Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt der Staat. Sie umfasst neben dem Schulweg auch die Zeit während des Unterrichts, der Pausen und schulischer Veranstaltungen mit den damit verbundenen Wegen. Passiert ein Unfall auf dem Schulweg, müssen deshalb sowohl die Schule als auch der konsultierte Arzt sofort darüber informiert werden.
Haftungs- und Versicherungsfälle im DetailAuch ein Umweg auf dem Schulweg kann von der Unfallversicherung abgedeckt sein - wenn ein Kind etwa eine Bushaltestelle zu spät aus dem Bus steigt und zurück laufen muss oder wenn ein Elternteil mit seinem Kind zu Fuß zur Schule geht und unterwegs noch ein anderes Kind abholt. Das bedeutet auch: Begleitet ein Erwachsener regelmäßig eine feste Gruppe von ABC-Schützen auf dem Schulweg, müssen die jeweiligen Treffpunkte nicht zwingend auf dem direkten Schulweg liegen - für die zur Abholung notwendigen Umwege gilt ebenfalls der Unfallversicherungsschutz. Eine beruhigende Nachricht für berufstätige Eltern, die ihr Kind deshalb nicht selbst begleiten können und es einer privat organisierten, so genannten Lauf- oder Schulweggemeinschaft anvertrauen.
Aufsichtspflicht auf dem SchulwegEine Gruppe quirliger Erstklässler zur Schule zu begleiten, kann eine durchaus anspruchsvolle Aufgabe sein. Eltern, die fremde Kinder mit zur Schule nehmen, sollten sich deshalb klar machen, dass sie für eine Verletzung der Aufsichtspflicht durchaus haftbar gemacht werden können. Hier unterscheidet der Gesetzgeber zwischen der bewusst übernommenen Verantwortung bei der Aufsicht über fremde Kinder, die im Ernstfall zu einer Haftung führt, und der so genannten Gefälligkeitsaufsicht, etwa bei gelegentlicher und zeitlich sehr begrenzter Übernahme der Aufsicht im Verwandten- oder Bekanntenkreis, die nur eine sehr eingeschränkte Haftung der Aufsichtsperson nach sich zieht. Welcher dieser Fälle vorliegt, richtet sich nach der jeweiligen Situation. Werden regelmäßig Kinder als Gruppe von sich abwechselnden Eltern zur Schule gebracht, kann eine Übernahme der Aufsichtspflicht vorliegen. Passiert dann etwas, springt zwar zunächst die gesetzliche Unfallversicherung ein. Sie holt sich jedoch den Schadensbetrag von jedem zurück, der rechtlich für den Schaden haftbar gemacht werden kann. Dies kann zum Beispiel der fremde Unfallverursacher sein oder auch der aufsichtspflichtige Vater, der das fremde Kind zur Schule begleitet hat. Wie sehr die begleitenden Eltern aufpassen müssen, hängt wiederum vom Alter und der Reife der jeweiligen Kinder ab. Empfehlenswert ist in jedem Fall eine private Haftpflichtversicherung. |



