| Autodiebstahl: Wer zahlt, wenn der Dieb mit Schlüssel wegfährt |
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| News - Branchennews |
| Mittwoch, den 29. Juli 2009 um 13:07 Uhr |
Autodiebstahl: Wer zahlt, wenn der Dieb mit Schlüssel wegfährtWird einem Auto- oder Motorradfahrer der fahrbare Untersatz geklaut, kommt meist die Teilkaskoversicherung für den Schaden auf. Anders ist es, wenn der Dieb den Schlüssel entwendet und das Auto damit startet. Dann besteht laut ADAC Im Grunde geht es immer darum, dass man es dem Dieb nicht zu leicht machen darf. Wer beispielsweise den Schlüssel in der Wohnung oder im Hotelzimmer offen liegen lässt, muss bei einem Einbruch mit einer Zahlungsverweigerung der Versicherung rechnen. Dies gilt umso mehr, wenn er eine ebenerdige Terrassentüre zur Nachtzeit offenstehen lässt.
ADAC - Ihr Partner rund um die Mobilität
Von A wie Abschleppen über K wie Kaufvertrag bis Z wie Zollberatung - die Leistungen des ADAC für seine Mitglieder könnten kaum vielfältiger sein. Die schwerste Form der Pflichtverletzung liegt vor, wenn der Fahrer das Fahrzeug unbeaufsichtigt lässt, während der Schlüssel im Zündschloss oder in der Tür steckt. Hier wird in der Regel immer grob fahrlässiges Verhalten angenommen. Die Quote der Kürzung der Versicherungsleistung wird in solchen Fällen sehr hoch angesetzt werden.
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