| Neue Verkehrsbestimmungen in Luxemburg und den Niederlanden |
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| News - Branchennews |
| Mittwoch, den 22. Juli 2009 um 12:54 Uhr |
Neue Verkehrsbestimmungen in Luxemburg und den NiederlandenAutofahrer, die nach Luxemburg und in die Niederlande fahren, sollten unbedingt die neuen Verkehrsbestimmungen beachten. Seit diesem Sommer gelten dort einige neue Regeln. Der ADAC In Luxemburg gilt: Navigationsgeräte dürfen nur noch an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden, wenn sie das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränken. Außerdem dürfen nur Freisprecheinrichtungen verwendet werden, bei denen der Fahrer beim Telefonieren beide Hände am Lenkrad halten kann. Außerhalb geschlossener Ortschaften (auf Autobahnen und Landstraßen) muss der Abstand zwischen zwei Kraftfahrzeugen mindestens zwei Sekunden betragen. In den Niederlanden beträgt die Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Kleintransporter mit einem leichten Anhänger jetzt 90 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen. Als leichte Anhänger gelten Wohnwagen, Faltwohnwagen, Pferdeanhänger und Anhänger für Umzüge. Wie für Lkw gilt für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t maximal 80 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen. Außerdem ist die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt auf einem motorisierten Zweirad nicht mehr gestattet. |



