| Altersvorsorge bei Arbeitslosigkeit: Bloß nicht gleich kündigen |
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| News - Branchennews |
| Dienstag, den 14. Juli 2009 um 09:22 Uhr |
Altersvorsorge bei Arbeitslosigkeit: Bloß nicht gleich kündigenBei plötzlicher Arbeitslosigkeit kann ein erster Reflex sein, alle zusätzlichen Altersvorsorge-Maßnahmen aufzugeben. Das aber sollte nicht sein - und muss es auch nicht. Bevor angespartes Kapital aufgelöst oder Verträge vorschnell gekündigt werden, lohnt es sich, genau hinzusehen, ob es überhaupt nötig ist. Das rät die Initiative "Altersvorsorge macht Schule", an der sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung und weitere Partner beteiligen. Laufende Altersvorsorge-Verträge sollten niemals ohne weiteres gekündigt werden. Denn das ist fast immer mit Verlusten verbunden. Bei Kündigung eines Riester-Vertrages müssen zudem alle bisherigen Zulagen zurückgezahlt werden. Dabei ist gerade das Riestern auch in Zeiten von Arbeitslosigkeit anpassungsfähig: Die Beiträge lassen sich verringern oder zeitweilig ganz aussetzen. Die Zulagen werden dann anteilig gekürzt oder entfallen für diese Phasen. Das angesparte Kapital kann derweil weiterarbeiten. Auch die betriebliche Entgeltumwandlung kann ruhen und oft bei einem zukünftigen neuen Arbeitgeber weitergeführt werden. Ausführliche Informationen zu allen Aspekten der zusätzlichen finanziellen Absicherung fürs Alter gibt es in den Kursen von "Altersvorsorge macht Schule". Mehr dazu finden Sie auch im Internet unter www.altersvorsorge-macht-schule.de oder telefonisch unter 0800 10004800. |



